Modernisierung
Modernisierung


Will der Vermieter das Haus oder die Wohnung modernisieren, muss er dies dem Mieter drei Monate vorher mitteilen. Der Mieter muss alle Arbeiten dulden, die Energieeinsparungen zur Folge haben.

Auch wenn der Vermieter neuen Wohnraum schaffen will, kann der Mieter nicht widersprechen. Härteregelungen ermöglichen es den Bewohnern, bestimmte Renovierungs-Arbeiten zu verhindern – etwa, wenn diese die Lebensqualität in der Wohnung erheblich beeinträchtigen.

Die Reform des Mietrechts im Jahre 2001 hat den Kreis derer erweitert, die bestimmte Modernisierungen nicht dulden müssen. Alle dauerhaft in dem Haushalt des Mieters lebenden Personen können widersprechen, auch wenn sie nicht mit dem Mieter verwandt sind. Außerdem darf der Mieter jetzt das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, wenn der Vermieter die Miete wegen der Modernisierung erhöht.




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