hallo!
wir haben ein problem: und zwar seit längerem ameisen in unserer wohnung, die auf jeden fall nicht durch uns eingeschleppt wurden. dieses problem hatte ich bereits schon einmal in das forum geschrieben und auch antwort bekommen ("zwei wochen frist, wenn nichts passiert=>mietkürzung) -danke-. allerdings waren wir bei unseren vermietern, die uns aber mitteilten, dass das nur ihr problem wäre, wenn mehrere wohnungen in dem mehrstöckigen miethaus betroffen wären. das glaube ich aber nicht so recht. mir wäre es deshalb lieb, wenn mir jemand eine auskunft geben könnte, wo das genau steht, dass wir, wenn nach der zweiwöchigen frist nichts passiert ist, die miete kürzen können und zu was der vermieter verpflichtet ist (damit wir unseren vermietern etwas handfestes sagen können). um welchen betrag können wir in so einem fall die miete kürzen und wovon ist das abhängig? ich würde mich über eine hilfe sehr freuen, da ich mich in solchen fällen leider nicht auskenne!
Ungezieferbekämpfung
Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen, es sei denn, der Mieter hat den Schädlingsbefall verursacht (LG München I 20 S 19147/00 WM 2001, 245).
IN wie weit Kürungen bitte selber hier im Forum suchen.
z.B. Silberfisch*