Also mein Problem ist folgendes.
Ich lebe seit einem Jahr mit einer Untermieterin. Und weil wir uns in letzter Zeit nicht mehr so gut verstanden haben, hat sie sich eine neue Wohnung gesucht. Gestern hat sie mir gesagt, dass sie am 15. Dezember ausziehen wird.
In unserem Vertrag ist 3 Monate Kündigungsfrist vereinbart.
Nun sagt sie aber, dass bei einem Untermietvertrag 4 Wochen gelten würden (sie hat aber unseren Vertrag unterschrieben und meint jetzt, der wäre nicht rechtens gewesen und will deshalb schon nach 2 Wochen gehen).
Wir haben ihr vorgeschlagen, eine fristgemäße Kündigung vorzulegen (kam bisher nur mündlich) mit der Bitte früher aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden. Wir hätten den 1. Januar vorgeschlagen, aber das lehnt sie ab, weil sie ihre neue Wohnung schon zum 15. Dezember gemietet hat. Nun meint sie, unser Untermietvertrag wäre nicht rechtmäßig gewesen und sie will die Miete nicht mehr weiterbezahlen.
Wie ist hier die Lage ? War der Vertrag wirklich nicht rechtens und kann sie wirklich innerhalb von etwas mehr als 2 Wochen (Kündigung liegt ja noch nicht vor) ausziehen ?
Das Zimmer war vorher nicht möbeliert, sie hat es unmöbeliert bekommen.
Wäre super, wenn mir jemand helfen kann.
Vielen Dank
selbst wenn der Vertrag nicht rechtens sein sollte, gelten die gesetzlichen Richtlinien.
Das Mietrecht ist da sehr einfach.
Ein Vertrag kann nicht null und nichtig sein. sondern nur ungültig mit Ersatz durch gesetzliche Richtlinien.
Was das Gesetz aber für einen UNTERmietvertrag vorsieht, weiss ich nicht.
Ich bin der Meinung, 4 Wochen zum Monatsende, nach schriftlicher ! ! Kündigung.