habe starken schimmel in der wohnung was tun?
hallo!
ich wohne seit ca 4 jahren in einem 35qm apartment (schlaufraum kochnische flur mit duschnische und dem klo auf dem flur)
seit ca 2 jahre schimmelt es immer wieder in der wohnung am anfang nur die wand nach drausen und hinter der heizung(komplet schwarz dahinter)
immer hies es vom vermieter es wird bald was gemacht und meine wohnung ist die erste dann.
seit ca 1 jahr ist es extrem der schimmel ist in den schränken im bad in der küche einfach überall an der wand nach drausen bilden sich oben in den ecken zusätzlich grosse gelbe flecken.
das ich das gesundheitlich probleme habe brauche ich ent zu erwähnen...
das eigentlich problem ist es passiert nichts ich werde immer hin gehalten den besitzer ereicht man nie der hausmeister sagt man solle lüften(mache ich aber ist net immer einfach da ich nur 1 fenster habe und das zum parkplatz mit vollem sonneinfall tagsüber)
ich höre meist das die gardinen und jalouse unten sind (kein wunder wenn draussen alle 5 minuten wer vorbeigeht und reinschaut bzw im sommer die sonne reinhaut,ausserdem habe ich den rat erhalten nach dem duschen einfach die wohnungs tür aufzumachen so das es gut lüftet was ich aber als scheise ansehe da der flur ständig benutzt wird und ich es auch schon hatte das welche in die wohnung rein sind bzw reingeschaut haben)
ich habe nun endgültig genug und will was machen aber vorm vermieter habe ich fast schon angst da ich leider durch arbeitslosigkeit mit 2 mieten im rückstand bin.anwalt oder sowas kann ich mir auch nicht leisten.
ich weis aber das viele im haus auch das problem haben (z.b meine mutter bzw der wo grade die wohnung gemacht wird wegen schimmel)
wie kann ich vorgehen? welche möglichkeiten habe ich? muss ich beweisen das ich gut lüfte und heize(was ich selber net brauche da die heizung meist defekt ist und z.b letzten sommer 3 wochen voll durchlief)


sorry alles weng wir geschrieben aber bin auch weng durch den wind habe heute dem miete zuliebe mal wieder tagsüber ohne jalouse und gardine gelüftet und leider ist mir dabei mein vogel abgehaun.
Trotz Ihrer oder gerade wegen Ihre Lage gehen sie Bitte zum Mieterschutzbund (Kosten pro Jahr ca 75 Euro). Da wird Ihnen in Beiden Fällen, Schimmel und Mietrückstand, geholfen.
Sie werden vom Vermieter hingehalten und haben aber Massiv Rechte. Mietminderung sollten sie nur in Absprache mit einem Fachmann(Anwalt) machen. So können Sie ggf. eine Kündigung durch den VM umgehen


[color=blue:36389c82d7]Feuchtigkeit/Schimmel

Mit Ausnahme von einem kleinen Zimmer ist der Aufenthalt in den restlichen Räumen der Wohnung so gut wie unmöglich. Die Räume sind feucht, modrig und von Schimmelpilz befallen. 80 % Mietminderung sind für Ihren Mieter hier drin (LG Berlin, GE 1991, S. 625).

Quelle: www.steuernetz.de[/color:36389c82d7]
und erhebliche Durchfeuchtungen

AG Berlin-Tempelhof / Kreuzberg, Az. 6 C 328/84.
93 %

Schimmelbefall und erhebliche Durchfeuchtungen

LG Berlin, Az. 65 S 205/89, GE 1991, S. 625 (Druchfeuchtung und Schimmelpilzbefall von Küche, Wohn- und Schlafzimmer).

AG Friedberg / Hessen, Urteil vom 06.07.1983 - C 389/82, WM 1984, S. 198 (Durchfeuchtung nach einer Überschwemmung mit erheblichem Gestank).
80 %
Schimmel (Fenstermodernisierung)

Der Vermieter muss nach einer Fenstermodernisierung den Mieter auf das Wohnverhalten unter dem geänderten Raumklima hinweisen. Unterlässt er dies und kommt es deshalb zu erheblicher Feuchtigkeitsbildung kann der Mieter die Miete mindern.

LG Lübeck, Urteil vom 09.01.1990 - 14 S 60/89.
[b]42 %

Schimmel

LG Hannover, Urteil vom 27.09.1978, ZMR 1979, S. 47 (Küchenwand ist wegen undichter Fenster und daraus resultierender Feuchtigkeit z.T. schwarz geworden.).

LG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.1998 - 8 O 208/98 (Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche).

LG Osnabrück, Urteil vom 02.12.1988 - 11 S 277/88, WM 1989, S. 370 (Schimmelbefall in Wohn-, Schlaf- und Badezimmer).

AG Bad Schwartau, Urteil vom 03.11.1987, WM 1988, S. 55 (Neubaufeuchte mit Schimmelbildung; ohne besondere Vereinbarung gehört es nicht zu den Vertragspflichten den Mieters, durch übermäßiges Lüften und kostenaufwendiges Heizen eine feuchte Wohnung zum Austrocknen zu bringen.)

AG Hamburg, Urteil vom 09.01.1979 - 42 C 634/76, WM 1979, S. 103 (Feuchtigkeits- und Schimmelbefall eines großen Teils der Räumlichkeiten - 8 Zimmer eines Einfamilienhauses - wegen undichten Daches.)
20 %
Schimmel

LG München I, Urteil vom 02.10.1985 - 15 S 7066/85, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 102 (Schimmel in zwei Zimmern, Küche und WC).
15 %

Schimmel

Beruht die unstreitige Schimmelpilzbildung in den Mieträumen zu 65 % auf baulich bedingten Mängeln, so kann die Miete um 14 % gemindert werden.

LG Bonn, Urteil vom 03.12.1990 - 6 S 76/90, ZMR 1991, S. 300.
14 %

Schimmel und Spakflecken

LG Hamburg, Urteil vom 10.04.1984 - 16 S 211/83, WM 1985, S. 21 (Schimmelbildung, Schränke müssen von der Wand abgerückt werden.).

LG Hannover, Urteil vom 27.07.1982 - 11 S 322/81, WM 1982, S. 183 (Schimmelbildung und Geruchsentwicklung, auch wenn der Mieter die Schäden mit beeinflusst hat.).

AG Darmstadt, Urteil vom 17.01.1979 - 37 C 2894/78;

AG Lahnstein, Urteil vom 11.10.1976 - 2 C 477/76, WM 1977, S. 227 (Auch bei einem relativ kleinen Feuchtigkeitsschaden kann die Miete um 10% gemindert werden.).

AG Neuss, Urteil vom 18.03.1994 - 36 C 593/93 (Der Vermieter muss nach einer Fenstermodernisierung den Mieter auf das Wohnverhalten unter dem geänderten Raumklima hinweisen. Unterlässt er dies und kommt es deshalb zu Stockflecken und Schwarzschimmelkulturen kann der Mieter die Miete mindern.).

AG Steinfurt, Urteil vom 11.08.1977 - 3 C 230/77, WM 1977, S. 256 (Schimmel- oder sog Spakflecken an der Außenwand eines Abstellraumes.).
10 %

Schimmel und Spakflecken

AG Lüneburg, Urteil vom 20.11.1979 - 11 C 189/79, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 102.
7 %

Schimmelpilzbildung (abgetrocknete)

Abgetrocknete Schimmelpilzbildung und drei gebrochene Fliesen im Hauswirtschaftsraum, ein 2,80 m langer Mauerriss in der Küche sowie eine defekte Fliese neben der Duscharmatur rechtfertigen eine Mietminderung von insgesamt 2% monatlich, wenn es sich um eine Wohnung mit ausgesprochen hohem Mietpreis handelt. Bei solchen Wohnungen rechtfertigen auch kleinere Mängel ohne Gebrauchsbeeinträchtigung eine Mietminderung.

AG Münster, Urteil vom 18.10.1995 - 48 C 493/94, WM 1995, S. 704.
2 %

(bei einer
teuren
Wohnung)

Spakflecken

LG Hamburg, Urteil vom 07.06.1979 - 7 S 225/78;

AG Bad Schwartau, Urteil vom 27.03.1981 - C 1165/80.
.

Spakflecken (bei Betonbauten in den neuen Bundesländern)

Der Mieter einer Betonbau-Wohnung ist wegen auftretender Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbildung und Stockflecken) zur Mietminderung berechtigt. Es ist gerichtsbekannt, dass Betonbauten schlecht bzw. gar nicht atmen. Diesem Zustand kann auch durch sachgemäßes Lüften und Heizen nur unzureichend begegnet werden. Dem Mieter ist daher nicht der Vorwurf eines falschen Lüftungs- und Heizverhaltens zu machen.

KreisG Görlitz, Urteil vom 29.12.1992 - 7 C 531/92, WM 1993, S. 113.
.

Spakflecken

Spak- oder Stockflecken in der Mietwohnung sind Fehler der Mietsache. Eine Mietminderung ist aber ausgeschlossen, wenn die Mieter selbst die Feuchtigkeitserscheinungen als Folge fehlerhaften Heizens und Lüftens zu vertreten haben.

LG Lüneburg, Urteil vom 08.01.1987 - 6 S 320/85, ZMR 1987, S. 336.
0 %

Spakflecken

Ein Minderungsrecht besteht nicht, wenn der Mieter nach Einbau von Isolierglasfenstern mit Kunststoffrahmen entgegen dem ausdrücklichen Hinweis des Fensterbauers nicht sorgfältig lüftet, so dass es wegen erhöhter Luftfeuchtigkeit zu Stockfleckenbildung kommen musste.

LG Hannover, Urteil vom 01.12.1982, WM 1983, S. 126.
mh ist scheinbar zu spät mir wurde grade die wohnung gekündigt :-( mh ne scheis wohnung total überteuert mit schimmel aber wehe man kann 1 mal die miete net zahlen.
[quote:afb00d77b5="FischkoppStuttgart"]Trotz Ihrer oder gerade wegen Ihre Lage gehen sie Bitte zum Mieterschutzbund (Kosten pro Jahr ca 75 Euro). Da wird Ihnen in Beiden Fällen, Schimmel und Mietrückstand, geholfen.
Sie werden vom Vermieter hingehalten und haben aber Massiv Rechte. Mietminderung sollten sie nur in Absprache mit einem Fachmann(Anwalt) machen. So können Sie ggf. eine Kündigung durch den VM umgehen


[color=blue:afb00d77b5]Feuchtigkeit/Schimmel

Mit Ausnahme von einem kleinen Zimmer ist der Aufenthalt in den restlichen Räumen der Wohnung so gut wie unmöglich. Die Räume sind feucht, modrig und von Schimmelpilz befallen. 80 % Mietminderung sind für Ihren Mieter hier drin (LG Berlin, GE 1991, S. 625).

Quelle: www.steuernetz.de[/color:afb00d77b5]
und erhebliche Durchfeuchtungen

AG Berlin-Tempelhof / Kreuzberg, Az. 6 C 328/84.
93 %

Schimmelbefall und erhebliche Durchfeuchtungen

LG Berlin, Az. 65 S 205/89, GE 1991, S. 625 (Druchfeuchtung und Schimmelpilzbefall von Küche, Wohn- und Schlafzimmer).

AG Friedberg / Hessen, Urteil vom 06.07.1983 - C 389/82, WM 1984, S. 198 (Durchfeuchtung nach einer Überschwemmung mit erheblichem Gestank).
80 %
Schimmel (Fenstermodernisierung)

Der Vermieter muss nach einer Fenstermodernisierung den Mieter auf das Wohnverhalten unter dem geänderten Raumklima hinweisen. Unterlässt er dies und kommt es deshalb zu erheblicher Feuchtigkeitsbildung kann der Mieter die Miete mindern.

LG Lübeck, Urteil vom 09.01.1990 - 14 S 60/89.
[b]42 %

Schimmel

LG Hannover, Urteil vom 27.09.1978, ZMR 1979, S. 47 (Küchenwand ist wegen undichter Fenster und daraus resultierender Feuchtigkeit z.T. schwarz geworden.).

LG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.1998 - 8 O 208/98 (Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche).

LG Osnabrück, Urteil vom 02.12.1988 - 11 S 277/88, WM 1989, S. 370 (Schimmelbefall in Wohn-, Schlaf- und Badezimmer).

AG Bad Schwartau, Urteil vom 03.11.1987, WM 1988, S. 55 (Neubaufeuchte mit Schimmelbildung; ohne besondere Vereinbarung gehört es nicht zu den Vertragspflichten den Mieters, durch übermäßiges Lüften und kostenaufwendiges Heizen eine feuchte Wohnung zum Austrocknen zu bringen.)

AG Hamburg, Urteil vom 09.01.1979 - 42 C 634/76, WM 1979, S. 103 (Feuchtigkeits- und Schimmelbefall eines großen Teils der Räumlichkeiten - 8 Zimmer eines Einfamilienhauses - wegen undichten Daches.)
20 %
Schimmel

LG München I, Urteil vom 02.10.1985 - 15 S 7066/85, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 102 (Schimmel in zwei Zimmern, Küche und WC).
15 %

Schimmel

Beruht die unstreitige Schimmelpilzbildung in den Mieträumen zu 65 % auf baulich bedingten Mängeln, so kann die Miete um 14 % gemindert werden.

LG Bonn, Urteil vom 03.12.1990 - 6 S 76/90, ZMR 1991, S. 300.
14 %

Schimmel und Spakflecken

LG Hamburg, Urteil vom 10.04.1984 - 16 S 211/83, WM 1985, S. 21 (Schimmelbildung, Schränke müssen von der Wand abgerückt werden.).

LG Hannover, Urteil vom 27.07.1982 - 11 S 322/81, WM 1982, S. 183 (Schimmelbildung und Geruchsentwicklung, auch wenn der Mieter die Schäden mit beeinflusst hat.).

AG Darmstadt, Urteil vom 17.01.1979 - 37 C 2894/78;

AG Lahnstein, Urteil vom 11.10.1976 - 2 C 477/76, WM 1977, S. 227 (Auch bei einem relativ kleinen Feuchtigkeitsschaden kann die Miete um 10% gemindert werden.).

AG Neuss, Urteil vom 18.03.1994 - 36 C 593/93 (Der Vermieter muss nach einer Fenstermodernisierung den Mieter auf das Wohnverhalten unter dem geänderten Raumklima hinweisen. Unterlässt er dies und kommt es deshalb zu Stockflecken und Schwarzschimmelkulturen kann der Mieter die Miete mindern.).

AG Steinfurt, Urteil vom 11.08.1977 - 3 C 230/77, WM 1977, S. 256 (Schimmel- oder sog Spakflecken an der Außenwand eines Abstellraumes.).
10 %

Schimmel und Spakflecken

AG Lüneburg, Urteil vom 20.11.1979 - 11 C 189/79, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 102.
7 %

Schimmelpilzbildung (abgetrocknete)

Abgetrocknete Schimmelpilzbildung und drei gebrochene Fliesen im Hauswirtschaftsraum, ein 2,80 m langer Mauerriss in der Küche sowie eine defekte Fliese neben der Duscharmatur rechtfertigen eine Mietminderung von insgesamt 2% monatlich, wenn es sich um eine Wohnung mit ausgesprochen hohem Mietpreis handelt. Bei solchen Wohnungen rechtfertigen auch kleinere Mängel ohne Gebrauchsbeeinträchtigung eine Mietminderung.

AG Münster, Urteil vom 18.10.1995 - 48 C 493/94, WM 1995, S. 704.
2 %

(bei einer
teuren
Wohnung)

Spakflecken

LG Hamburg, Urteil vom 07.06.1979 - 7 S 225/78;

AG Bad Schwartau, Urteil vom 27.03.1981 - C 1165/80.
.

Spakflecken (bei Betonbauten in den neuen Bundesländern)

Der Mieter einer Betonbau-Wohnung ist wegen auftretender Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbildung und Stockflecken) zur Mietminderung berechtigt. Es ist gerichtsbekannt, dass Betonbauten schlecht bzw. gar nicht atmen. Diesem Zustand kann auch durch sachgemäßes Lüften und Heizen nur unzureichend begegnet werden. Dem Mieter ist daher nicht der Vorwurf eines falschen Lüftungs- und Heizverhaltens zu machen.

KreisG Görlitz, Urteil vom 29.12.1992 - 7 C 531/92, WM 1993, S. 113.
.

Spakflecken

Spak- oder Stockflecken in der Mietwohnung sind Fehler der Mietsache. Eine Mietminderung ist aber ausgeschlossen, wenn die Mieter selbst die Feuchtigkeitserscheinungen als Folge fehlerhaften Heizens und Lüftens zu vertreten haben.

LG Lüneburg, Urteil vom 08.01.1987 - 6 S 320/85, ZMR 1987, S. 336.
0 %

Spakflecken

Ein Minderungsrecht besteht nicht, wenn der Mieter nach Einbau von Isolierglasfenstern mit Kunststoffrahmen entgegen dem ausdrücklichen Hinweis des Fensterbauers nicht sorgfältig lüftet, so dass es wegen erhöhter Luftfeuchtigkeit zu Stockfleckenbildung kommen musste.

LG Hannover, Urteil vom 01.12.1982, WM 1983, S. 126.[/quote:afb00d77b5]




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