Nachmieter
Unter einem Nachmieter wird eine dritte (vom bisherigen Mieter vorgeschlagene) Person verstanden, die mit dem Vermieter entweder einen neuen Mietvertrag schließt oder bis zum Ablauf des Mietvertrages des bisherigen Mieters in dessen Mietvertrag eintritt. In beiden Fällen endet das Mietverhältnis mit dem bisherigen Mieter. Der Nachmieter wird auch als Ersatzmieter bezeichnet.