In unserem Mietshaus, bestehend aus vier Wohneinheiten, wurden vor kurzen im Erdgeschoss Umbauarbeiten in der sich darin befindlichen Gaststätte vorgenommen. Nicht nur, dass wir über diese Arbeiten, die ca. 4 Wochen dauerten, nicht informiert wurden, sondern das durch die räumliche Veränderung durch Einriss einiger Wände und Neubau neuer in fast allen Wohnungen Schäden in Form von Rissen in den Wohnungswänden enstanden. Bei diesen baulichen Veränderungen wurde gleichzeitig der im Innenhof schon vorher exististente Biergarten auf 40 Plätze erweitert wurde. Vor ca. einer Woche kam der Pächter dieser Gaststätte zu den einzelnen Mietern und überreichte ihnen eine Einverständniserklärung zur Unterschrift, in der wir Mieter erklären sollten, dass wir mit dieser Erweiterung einverstanden seien. Mehr nicht. In einem Telefonat mit der Vermieterin stellte sich anschließend heraus, dass diese Erklärung aufgrund eines vorher durchgeführten Schallgutachtens aufgesetzt wurde, da der Lärmpegel wohl zwei Zentel über dem erlaubten Wertes liegen würde. Wir fühlen uns jetzt schon über den Tisch gezogen, deswegen die Frage: Wie können wir uns dagegen wehren, bzw. welche Nachteile werden wir haben, wenn wir diese Einverständniserklärung unterschreiben sollten?
Wenn sie Unterschreiben, ist das wie ein Freibrief.
Wenden sie sich an einen Anwalt.
Sie müssen weder die nicht angekündigten Baumassnahmen, noch die baulichen Schäden in kauf nehmen. Sie wurden über den Tisch gezogen.
Wenn sie jetzt auch noch Unterschreiben, dann ist es ganz aus.
Wehren sie sich.