NK-Abrechung rückwirkend?
Hallo....

wenn ein Vermieter über Jahre keine NK-Abrechnung stellt, da es für ihn scheinabr günstig ist und bei der ersten höheren Nachzahlung plötzlich die Abrechungen ins Haus flattern, wäre es doch schön, diese mit möglichen Rückzahlungen aus den Vorjahren zu verrechnen...

Wie sieht es denn da aus? Wie viele Jahre rückwirkend kann ich den die NK-Abrechnung verlangen und etwaige Guthaben anfordern?

Kann ich die bezahlten NK-Vorschüsse zurückfordern, wenn es keine Abrechnungen gibt?




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