Hallo,
als Mieter einer Doppelhaushälfte habe ich folgendes Problem:
Mir ist bekannt, das der Eigentümer "mein" Haus verkaufen möchte.
Das Expose hängt beim Makler schon aus. Der letzte Satz lautet in etwa so, dass das Haus noch bewohnt ist, aber nach Verkauf frei wird.
Folglich droht mir demnächst eine Kündigung des normalen Mietvertrages (unbefristet).
Wie kann ich mich dagegen wehren (mit Ausnahme, das ich das Haus kaufe)? Gelten auch hier die normalen Rechte des BGB oder gelten die nur im Sinne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern?
Ich dachte eigentlich, das ein Verkauf nicht den Mietvertrag bricht.
SAE
Hallo,
BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete.
Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses ein, er kann nur mit den gesetzlichen Kündigungsgrund und Fristen kündigen.
Auch kann der jetzige Vermieter nicht kündigen, damit er sein haus besser verkaufen kann.
MfG
O.C