Schönheitsreparaturen Klauseln
In Meinem Mietvertrag steht:

(2) Der Mieter ist verplichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafraeumen, Fluren und Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhaeltnisses, fachgerecht auszufuehren.

In einer Anlange (Zusätzliche Vereinbarungen).

...Der Mieter hat bei Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche Räume durch einen Fachmann ausmalen zu lassen. Der Teppichboden ist bei Auszug in einem fachmännisch gereinigten Zustand zu übergeben...

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Ich wohne seit 2001 in der Wohnung. Der Mitvertrag ist auf 5 Jahre abgeschlossen. Also endet am 31.12.2005. Dann mag ich ausziehen.

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Fragen:
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Ich habe gelesen, dass die erste (2) Klausel ungültig ist, gilt dennoch die letztere,so dass ich,beim Auszug, Steichen muss, oder sind beide Klauseln dadurch ungültig (Ist ja auch eine Art Schönheitsreparatur/Renovierung)?

Ist die zweite auch vielleicht ungueltig, weil ja dort Fachmann steht. Oder kann sie nur "aufgeweicht" werden, sodass ich selbst handanlegen muss, beim Auszug?



P.S. Mag mich nicht vor dem Pinsel druecken, meine Miete ist schon etwas hoeher als sonst. Und die Wände sind "eigendlich (war kaum daheim)" noch ganz gut. Und man muss sich ja nicht unnoetig Arbeit machen.


Wenn jemand Rat weiss, waers mir lieb. Danke schon mal...
1. Starre Regelungen sind hier wohl gültig!
2. Fachmann = Fachmännisch leider nur aufweichend!

3. Glauben sie nicht, das ihre Wände noch schön sind. Nehmen sie sich einfach mal nen Pinsel mit weisser Farbe in die Hand! dann fällt es auf!

Streichen sie die Räume einfach weiss, dann ist gut. Teppich Reinigen natürlich auch!
Hallo,

die Räume, die alle drei Jahre einer Schönheitsreperatur unterzogen werden sollen hast du zu deinem Auszugstermin noch nicht "wieder" (?) zu renovieren, da du sie ja bereits vor dann 2 Jahren renoviert haben dürftest, sie also erst ein Jahr nach deinem Auszug wieder dran sind. Räume, mit 7 jährigen interfall sind sogar erst 2 Jahre nach deinem Auszug an der Reihe. Was bleibt sind Wohn- und Schlafräume, Fluren und Dielen und Toiletten.
Ganz krass könnte man sogar behaupten, die relevanten 5 Jahre sind bei deinem Auszug noch nicht ganz rum (es fehlt ja wenigstens ein Tag, wenn du tatsächlich am 1.1.2001 eingezogen bist und am 31.12.2005 ausziehst).

Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn die Räume bereits vor deinem Einzug nicht renoviert waren. Dannn müsstest du in Erfahrung bringen, wann die einzelnen Räume zuletzt vom Vormieter renoviert worden sind, In jedem fall ergibt sich eine mehr oder weniger größe Arbeitserleichterung.

Josh




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