Hallo,
mein Problem ist das zu meiner Wohnung 69m² seit zwei Jahren ein Keller gehört der mir aber bis zum heutigen Tag nicht zu verfügung steht, weil ein anderer Mieter diesen
Kellerraum in benutzung hatte (ohne Vertrag) Der Kellerraum um den es geht ist ca. 12m² groß und mir auch vertraglich zugesichert. Jetzt habe ich die Wohnung gekündigt (nicht wegen Keller) und frage mich nun ob ich jetzt noch rückwirkend die Miete mindern kann. Angemahnt habe ich diesen Mangel natürlich schon mehrfach, aber nur mündlich.
Danke für die Hilfe!
http://www.mietrecht-forum.com/htopic,3371,.html
einfach hier mal lesen. Dann klärt sich viel
Danke für diesen Tipp, aber der hilft mir nicht wirklich weiter, weil der Zeitraum bei mir doch um einiges länger war. Jetzt schriftlich anzumahnen halte ich (weil ich in zwei monaten ausziehe) für wenig sinnvoll. mir ging es nur darum zu wissen ob ich die möglichkeit habe irgendwie die miethe wieder zu bekommen die ich für zwei jahre für den Keller gezahlt habe? Ich denke aber da hätte ich mich früher drum kümmern müssen!?
Trotzdem vielen Dank.
Wenn sie zum Ende gelesen hätten, wäre ihnen die Lösung aufgefallen!
Nur wenn sie "unter Vorbehalt" ihre Miete gezahlt hätten, und die Mahnungen rechtzeitig schriftlich beim VM eingegangen sind, können sie rückwirkend Mindern.
Sonst nicht.