Sonderkündigungsrecht bei Modernisierungsmaßnahmen
hallo,

an meinem Haus werden seit ca. 6 Wochen Modernisierungsmaßnahmen im grösseren Stil durchgefuehrt. Das Haus ist komplett eingerüstet und es werden Wärmedämmungen angebracht. Alles zieht sich sehr in die Länge, weil mein Vermieter sehr unkoordiniert arbeitet. Vieles macht er selbst . . .

Die Maßnahmen wurden nicht angekündigt. Ich als Mieter habe kein Einspruch erhoben, es quasi stillschweigend gedultet.

Nun habe ich eine neu Wohnung gefunden. Zum 1.7. ziehe ich um. Mein Mietvertrag ist 9 Jahre alt, also habe ich eine gesetzliche Kündigungsfrist von 9 Monaten auch als Mieter.

Selbstverständlich möchte ich diese lange Zeit der doppelten Miete nicht hinnehmen. So frage ich mich, ob das Recht der Sonderkündigung bei Modernisierungsmaßnahmen trotz der Tatsache greift, dass ich zu Beginn der Modernisierungsmaßnahmen keinen Einspruch erhoben habe.

Für fachkundigen Rat bin ich sehr, sehr dankbar.

Viele Gruesse,
Peter




Dieser Artikel kommt von Mieter-Themen - Kostenlos
http://www.mieter-themen.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_3064.htm