Hallo,
beim Auszug aus der Wohnung ist im Treppenhaus an einigen Stellen die Tapete für ca. 5 x 2 cm Kaputt gegangen (abgerissen). Was kann er Vermieter verlangen ? (gibt es dazu ein Gerichtsurteil ?)
Da ich bei der Wohnungsübergabe warscheinlich nicht anwesend bin, würde ich gerne einen Bevollmächtigten damit beauftragen! Was muss ich rechtlich beachten ? Wie sieht es aus, wenn was defekt in der Wohnung ist ?
Gibt es dazu im Mitrecht einige § bzw. Gerichtsurteile ?
Gruss
Walter