Hallo zusammen,
hab grad Stress mit meiner Vermieterin!
In meinem Mietvertrag steht, dass mir ein Kelleranteil zusteht.
Für mich war bisher ein Kelleranteil ein durch Holzgitter abgetrennter Kellerraum, der abschließbar war.
Seit gestern meint aber meine Vermieterin, dass mir nur die Hälte dieses Raums zustehe, die andere Hälfte möchte Sie einem anderen Mieter zur Verfügung stellen!
Ihrer Meinung nach ist ein Kelleranteil kein nur ein Teil davon.
Für mich war Keller und Kelleranteil bisher das gleiche.
Geht das denn überhaupt, dass ich meinen Keller teilen muss? Wie soll ich denn da persönliche Dinge reinstellen, wenn der Keller nicht abschließbar ist?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann. Am besten mit einem hübschen Paragrafen!
Schöne Grüße und DANKE!
Bastian
Der Begriff Kelleranteil bezieht sich auf einen Teil des gesamten Keller.
Einen Anteil innerhalb einer abgetrennten Fläche gibt es nicht. Dies würde
z.B. die Haftung bei Schäden schwierig gestalten, da es schwer ist festzustellen ist, welcher Gegenstand von welchen Mieter einen Schaden verursacht hat
Danke für die schnelle Antwort!
Ich muss also meinen Keller abschließen können, super!
Danke nochmal
Gruß