Was darf Vermieter berechnen
Hallo,

bei uns hat sich nun Folgendes ergeben, wozu ich leider noch nichts im Internet gefunden habe.

Wir wohnen seit dem 1.11.2000 in einem 3-Parteien-Haus.
Bisher gab es auch nie Probleme, doch jetzt will unser Vermieter horrende Wassernachzahlungen geltend machen.

Zum Fall:
Es wurde uns NIE ein Wasserzählerstand mitgeteilt und auch nie eine Nebenkostenabrechnung gegeben. Unseren Berechnungen war mit den Vorausuahlungen auch alles OK.
Nun haben wir seit dem 29.3. ein 2 Kind bekommen und im Mai kam unser Vermieter zum ersten mal auf uns zu, um den horrenden Wasserverbrauch i.H.v. 10qm vorzuhalten.
Jetzt will er rückwirkend für 3 Jahre uns den zusätzlichen Wasserverbrauch anrechnen.

Ab wann darf er das genau? Uns ist der Zählerstand erst ab dem 1.5.2004 bekannt und vorher nichts.

Vielen Dank!




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