Guten Tag,
angenommen jemand wird in seinem Mietvertrag dazu angehalten bei Einzug zu renovieren, da die Wohnung unrenoviert ist, ist das rechtlich zulässig?
Viele Grüße
Joachim
Ja, das ist zulässig. Wenn sie sich dann an die regelmässigen Zyklen der Schönheitsrep. innerhalb der Mietdauer halten, brauchen sie am Ende nicht Renovieren!
Die Miete muss aber entsprechend des Aufwandes angeglichen sein!
Achten sie auf die Kosten. Teppich kostet ein Haufen Geld. Streichen ihre Zeit. ggf Tapete. Sie Brauchen halt Zeit.
Rechnen sie es sich durch, ob es die Wohnung wert ist
Ich habe dazu auch eine Frage!
Stehe kurz vor dem Unterschreiben des Mietvertrages, habe ihn aber noch nicht gesehen. Es handelt sich um eine Wohnungsbaugenosenschaft und die Wozhnung soll ich unrenoviert übernehmen und auch unrenoviert zurückgeben. Das heisst die Wohnung hat in keinem Raum (2Zimmer Küche Bad, Korridor) Tapeten und beim Auszug, sollen die Tapeten auch wieder runter. Kann ich für den Aufwand einen Mieterlass von 3 Nettokaltmieten erwarten?? Oder muss ich alle Kosten selber trage??
Vielen Dank!