Wie sieht es aus,wenn die HAusverwaltung verlangt das, dass Nettoeinkommen doppelt so hoch wie die Kaltmiete sein muss. Da dies nicht der Fall ist , wollte ich eine Bürgschaft unterschreiben lassen. Muss die Verwaltung dann zuwilligen (Rechte oder Gesetze?) ????
Danke für eure Antworten im vorraus.
mfg
Andreas