Hallo,
erstmal großes Lob für dieses Forum!
Jetzt muss ich mal ne Frage stellen.
Ich habe 12/03 meine alte Wohnung gekündigt und eigenmächtig die letzte Miete nicht bezahlt, da ich meinem Vermieter nicht traute und schonmal die Hälfte der Kaution sichern wollte.
Bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter wurde kein Protokoll gemacht und es gab auch keine Zeugen.
Jetzt will der Vermieter 9 Monate nach Übergabe den Rest der Kaution nicht zurückbezahlen, da 2 Schäden repariert werden müssten.
Komischerweise kostet die Reparatur genau die übrige Kaution.
Der Vermieter verweigert mir die Selbstreparatur der Schäden. Die Schäden sind 3 Löcher in einem Türblatt einer Tür, die seit 15 Jahren oder so nicht mehr benutzt wird, sondern sozusagen zugemauert ist.
Der zweite Schaden ist ein nicht ganz freiliegender Ablaufhahn in der Küche, da wir diese neu gefliest hatten und der Hahn etwas mit Silikon verdeckt ist (5 Minuten Silikon wegschneiden).
Meine Frage ist nun:
- Muss ich für Mängel bezahlen, die nirgendwo schriftlich vorliegen? Gilt der Grundsatz Kein Protokoll-Kein Schaden?
- Ist der Vermieter nicht etwas spät dran, 9 Monate?
- Darf er mir die Selbstvornahme verweigern?
Vielen Dank im Voraus!!!
Christoph
Wenn der VM die Miete einbehalten will, muss er Belege Vorweisen.
Tür:
Wenn sie nicht beweisen können, das der Schaden vorher war... pech.
Silikon:
Ermässens Sache
ABER...
[color=red:c9a6e2663c]Ansprüche des VM auf [b:c9a6e2663c]Durchführung von Schönheitsreparaturen "§548 BGB Absatz 1 BGB"[/b:c9a6e2663c]UND [b:c9a6e2663c]Schadensansprüch [/b:c9a6e2663c] verjähren nach 6 Monaten.[/color:c9a6e2663c]
Schönen Gruss an den VM!!!!!!!!!!
Hi
Danke für die Antwort!
Heißt das, der Vermieter muss mir die gesamte Kaution zurückbezahlen, weil er binnen 6 Monaten keine Forderungen an mich gestellt hat?
Ich habe ja die letzte Miete behalten (ist nicht erlaubt, wusst ich damals nicht), fällt das auch unter diese Verjährung?
Vielen Dank
CHristoph