Hallo,
in unserem neu abgeschlossenen Mietvertrag (Haus ist saniert und modernisiert) gibt es folgende Klausel:
Den Mietern ist bekannt, dass sich die Wohnung in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet befindet.
Es wird vereinbart, dass Bauarbeiten an und auf den Nachbargrundstücken
bzw. im Umkreis des Wohnhauses keine Mietminderungsansprüche rechtfertigen.
Ist die Klausel in der Form wirksam?
Danke