Hallo alle zusammen
ich habe folgende dinge in meinem mietvertrag entdeckt: " Sonstiges: telefonanlage nach absprache mit den anderen Mietern" und in derhausordnung " benutzt der mieter die telefonanlage der anderen mieter mit, hat er diesen einen vorschuß zu leisten".
Was bedeutet das genau?. ich brauche DRINGEND meinen EIGENEN telefonanschluss,aber vor allem meine EIGENE RUFNUMMER UND somit mein EIGENES telefon. schon alleine weil ich sonst ein "kleines " problem mit meinem freund aufgrund unserer fernbeziehung bekomme. ich brauche auch meine privatsphäre ich habe keine lsut das andere leute anrufe für mich entgegen nehmen. also denn: kann der vermieter es einem verbieten, einen anschluss mit dem man sogar UMZIEHEN kann auf EIGENE kosten zu installieren und zu benutzen?????
ich bitte um ganz viele antworten..........bin verzweifelt. ich ziehe in eine art privates (!) wohnheim wo ganz viele azubis und studenten zusammen wohnen und jeder sein eigenes zimmer hat. das ist so schon total überteuert.
Bei einer Wohnung kann der VM keine "Telefonanlage" vorschreiben.
Aber bei einem Wohnheim schon! Sie müssen sich mit dem VM einigen.