Wir erhalten nun im dritten Jahr nacheinander eine falsche Nebenkostenabrechnung.
Mal sind Positionen doppelt abgerechnet, mal wurde versucht den Verwalter oder Reparaturkosten umzulegen.
Meine Frage ist nun, ab wann macht sich der Vermieter strafbar bzw. wegen Betruges schuldig?
Es kann ja nicht sein, dass er jedes Jahr versucht eine falsche Abrechnung bezahlt zu bekommen.
Danke für die Hilfe.