Hallo!
In meinem Mietvertrag steht das monatlich ein pauschaler Betrag für die Nebenkosten bezahlt werden muss. Das habe ich auch ganz normal mit der monatlichen Miete bezahlt.
Auf die Frage, wann ich denn mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen, hat mein Vermieter gesagt, er müsse keien machen, da in meinem Mietvertrag "pauschal" steht. Ich wohne seit 10/2003 in der Wohnung und habe noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Kann mir jemand sagen, ob ich ein Recht darauf habe? Laut Aussagen meiner Bekannten, hat jeder Mieter ein Recht auf eine Nebenkostenabrechnung. Ist das richtig???
Viele Grüße Sandra
Hallo,
du hast wohl Sinn und Zweck der Pauschale nicht verstanden!
Nur wenn Abschläge auf die tatsächlichen Nebenkosten vereinbart wurden hast du auch einen Anspruch auf eine Abrechnung über die selben.
Pauschal heißt eben pauschal!
Für Heizung und Wasser kann sich eventuell etwas anderes ergeben.
Geh mal mit deinem Mietvertrag zu einem Mieterverein und lass den Mietvertrag prüfen, ob tatsächlich eine Pauschale vereibart wurde.
Josh