Hallo!
Wer kennt sich vielleicht aus? Sind die BK/NK bei einem Gewerbeobjekt ebenfalls innerhalb der Jahresfrist (also analog § 556 BGB) abzurechnen oder gelten hier andere Fristen?
Ich habe bisher zu diesem Thema lediglich das Urteil des OLG Düsseldorf (24 U 216/96) gefunden.
Hat jemand einen eindeutigen Gesetzestext dazu?
LG K.