Umlageschlüssel bei verbrauchsunabhängigen Nebenkosten
Hallo,

ich habe eine Frage zur Abrechnung verbrauchsunabhängiger Nebenkosten (Gärtner, Gehwegreinigung, Putzfrau für den Hausflur,...):
Ich habe eine Wohnung in einem Haus mit insgesamt 7 Wohnungen.
Bisher war es so, dass diese fixen Nebenkosten durch 7 geteilt wurden, also durch die Anzahl der Mietparteien bzw. Wohnungen.
Nun ist ein Mieter ausgezogen und der Mieter aus der Nachbarwohnung hat dessen Wohnung gemietet.
D.h. wir haben jetzt 7 Wohnungen aber nur 6 Mietparteien (bzw. eine Mietpartei, die zwei Wohnungen gemietet hat).
Nun wurden auf der letzten Nebenkostenabrechnung diese fixen Nebenkosten nur noch durch 6 geteilt. Also zahle ich mehr.
Was meiner Meinung nicht korrekt sein kann, da ich die Wohnung ja in der Kenntnis gemietet habe, dass diese fixen Kosten immer durch die Anzahl der Wohnungen geteilt wird.

Hat da jemand Erfahrung, bzw. kann mir Informationen zukommen lassen, ob es für solche Fälle Richtlinien oder Beschlüsse gibt.
Wäre echt klasse....

Im Voraus DANKE!!
Grundsätzlich hat der Eigentümer die Kosten einer leerstehenden Wohnung zu tragen. Der Vereilungsschlüssel wäre immer über 6 Wohnungen. Auch wenn sie leersteht!
schau in dein Mietvertrag. dort sollte der Verteilungschlüssel stehn. Wenn nicht ist es nach neuem Recht die m² Zahl deiner Whg. über die gesamt m² des HAuses. vollkommen gleichgültig ob Leerstände vorhanden sind. Kann aber sein das es in deinem Fall aber bei der Gesamtanzahl der Whg bleiben muss. ABER Gesamtzahl!
Natürlich über 7 ! nicht 6.
sorry




Dieser Artikel kommt von Mieter-Themen - Kostenlos
http://www.mieter-themen.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_3665.htm