Vermieter dreht Heizung runter
Hallo,

wir wohnen seit 3 1/2 in einem 3-Familienhaus, wo auf jeder Hausfluretage Regler für die Fußbodenheizung sind.
Gestern war mein Vermieter da und hat die Hand auf den Fußboden vom Hausflur gelegt und danach die Heizung verstellt.
Ich dachte zunächst, dass er den Fußboden vom Hausflur anwärmen wollte, aber als ich abends nach Hause kam, hatten wir noch noch 20-21 Grad in der Wohnung! (vorher waren es 23 Grad)
Habe die Heizung natürlich dann wieder höher gedreht, aber die Wärme, die mal war ist jetzt nicht mehr vorhanden.
Er muß also irgendwo an der Zentralheizung irgendwas gedreht haben!

Was kann ich dagegen tun?


THX
Hier ein paar Infos vom mieterbund.de

Stichwort-Urteile: Temperatur

Mindesttemperatur/Heizung

Mieter können vom Vermieter verlangen, dass in der Wohnung bestimmte Temperaturen eingehalten und erreicht werden. 20 bis 22 Grad Celsius gelten hier als Mindesttemperatur (OVG Berlin 2 B 40.79).


Nachtabsenkung

Die Mindesttemperatur muss nicht 24 Stunden am Tag erreicht werden. Nachts, zwischen 23.00 oder 24.00 und 6.00 Uhr, kann die Temperatur abgesenkt werden (AG Hamburg 42 aC 1371/93).



Nachts 18 Grad

Auch nachts darf die Heizung nicht völlig abgeschaltet werden, 18 Grad Celsius müssen immer erreicht werden (LG Berlin 64 S 266/97).



Unwirksame Klauseln

Vertragsklauseln, die niedrigere Tages- oder Nachttemperaturen als ausreichend bezeichnen, zum Beispiel 18 Grad zwischen 8.00 und 21.00 Uhr, sind unwirksam (LG Heidelberg 5 S 80/81).



Schwere Wohnungsmängel

Bei Raumtemperaturen von 15 bis 17 Grad liegt ein schwer wiegender Mangel vor. Der Mieter kann die Miete um 30 Prozent kürzen (LG München I 20 S 3739/84) oder sogar fristlos kündigen (LG Landshut 1 S 1222/85).



Mindesttemperatur / Wasser

Der Vermieter muss bei der Warmwasserversorgung für eine Mindesttemperatur von 40 bis 45 Grad Celsius – ohne zeitlichen Vorlauf – sorgen (LG Berlin 64 S 266/97; LG Hamburg 7 S 66/78).



Mangel

Sinkt die Warmwassertemperatur unter 40 Grad, liegt ein Wohnungsmangel vor, der zur Mietminderung berechtigt (AG Köln 206 C 251/94).




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