Fragen über Fragen - bin gerade von zu Hause raus..
Hi!

Ich fange im Okt an zu studieren und habe mir nun mit einer Freundin eine 3-Zimmer-Wohnung gesucht.
Wir sind leider total unerfahren was Mietverträge usw. angeht, weil wir halt direkt von Mama kommen ;)
Nun haben wir heute den Mietvertrag bekommen und ihn erstmal un-unterschrieben mit nach Hause genommen.
Der Vermieter hat darin angekreuzt dass wir die Wohnung im gegenwärtigen Zustand übernehmen statt dass wir ein Protokoll erstellen mit Mängeln usw.
Die Mieterin wohnt jetzt aber noch drin - Das kann doch nicht ok sein?
Wer weiß ob hinter irgendwelchen Bildern Löcher sind und so weiter?
Und wie ist das mit diesen Schönheitsdingern? Also renovieren und so weiter?
Im Mietvertrag steht dass der Vermieter sich da alle 3 Jahre oder so drum kümmert..aber müsste es nicht so sein dass der VORmieter uns die Wohnung renoviert übergeben müsste?
Und wie ist es mit der Küche?
Die aktuelle Mieterin hat uns angeboten ihre Küche (Ceran-Feld, Kühlschrank, Billig-Backofen, Mikrowelle, Spüle, Arbeitsfläche) für 500 Euro zu übernehmen.
Aber ist nicht der Vermieter verpflichtet uns eine Spüle und einen Herd zu stellen?
Lustigerweise wusste der Vermieter auch nicht wie groß die Wohnung ist und musste uns fragen. Wir wussten auch nur vom aktuellen Mieter dass sie 74 m² groß ist.
Muss es nicht ein Dokument geben wo das geschrieben steht?
Und wie verhält es sich mit Nebenkosten die an die Stadtwerke abzuführen sind?
Die Mieterin meinte es seien so ca. 70 Euro (Gas, Wasser, Strom)
Meine Schwester zahlt allerdings in einer anderen Stadt 100 Euro und wohnt allein, wohingegen die Mieterin mit ihrem Kind wohnt...

Wäre cool wenn ihr mir antworten könntet :?
Hallo,

In diesem Zustand nicht übernehmen,sonst kommen Sie für Schäden ihrer Vormieterin auf, unbedingt ein Übergabeprotokoll erstellen und gegenzeichnen lassen!!!

Wenn Mieterin bis zum Monatsende auszieht ist das o.k.

Schönheitsreparuturen sind im Allgemeinen für Küche Bad alle 3 Jahre, restilche Räume alle 5 Jahre, 7 Jahre für Nebenräume (Abstellkammer) zu machen.

In der Regel wird die Wohnung renoviert übergeben, ist Verhandlungssache, aber Vorsicht nicht bei Einzug und Auszug renovieren, hier wird der Mieter unangemessen benachteiligt!!

Vermieter ist nicht verpflichtet Küche zu stellen.

Muss im Aufteilungsplan stehen oder in den Bauplänen (Wohnflächenberechnung)

Nebenkosten zieht meisten der Vermieter ein und leitet sie weiter, bis auf Strom den zahlen Sie in der Regel direkt an den Energieversorger


70 € im Monat aber ohne Strom sind so etwa o.k, kommt auf eueren Verbrauch an.

Hoffe konnte etwas helfen

mfg
o.c




Dieser Artikel kommt von Mieter-Themen - Kostenlos
http://www.mieter-themen.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_3391.htm