Beweislast
Hallo zusammen!

Folgendes Problem: Meine Freundin wohnt zur Miete in einem Zweifamilienhaus, sie oben, die Vermieter unten. Seit knapp 2,5 Jahren wollen die VM sie raus haben. Mit dämlichen Begründungen wurde bereits Räumungsklage beantragt, diese ist in zwei Instanzen abgewiesen worden. Dann fing der Zirkus an, dass die VM im Winter die Heizung nicht ausreichend andrehten, so dass die Raumtemperaturen gerade mal um die 20°C. lagen. Meine Freundin hat dieses Verhalten größtenteils ignoriert, ist davon ausgegangen, dass die VM irgendwann mit dem Zirkus aufhören und friedlich werden. Eine Begründung der Räumungsklage war, dass meine Freundin angeblich Deo, Parfum u.Ä. im gemeinsamen Hausflur versprüht hat, obwohl sie wusste, dass der VM Asthmatiker ist und hochallergisch auf solche Duftstoffe reagiert. Wie gesagt: Die Klage wurde verg. Jahr im Sommer vor dem LG abgwiesen. Vor 2,5 Wochen riecht es im Hausflur plötzlich nach Deo oder Parfum. Einige Tage später kommt ein Beschluss des Amtsgerichtes auf Antrag der VM, dass meine Freundin unter Androhung von Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft, es unterlassen soll, Parfum oder Deo o.Ä. im Flur anzubringen, da sie damit die Gesundheit des VM gefährden würde. Der Witz ist: Sie hat gar keins versprüht! Sie bereitet mit ihrer Anwältin einen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vor, eidesstattliche Versicherungen von ihr und mir werden beigefügt, dass uns dieser Duft auch aufgefallen ist, aber nicht von ihr verbreitet wurde. Heute kommt wieder Post: Die VM haben Antrag auf Zwangsgeld ersatzweise Zwangshaft gestellt, weil meine Freundin angeblich gegen den Beschluss des AG verstossen hat. Jetzt hat sie eine Woche Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Jetzt steht sie natürlich ziemlich doof da: Wie soll sie beweisen, dass sie nichts getan hat? Oder muss der Vermieter beweisen (was er nicht kann), dass sie Schuld an diesen Gerüchen ist? Ich bitte um Eure Antworten!

Eine verzweifelte Michaela
[quote:4550e72e4e="Micha30672"]Hallo zusammen!

Folgendes Problem: Meine Freundin wohnt zur Miete in einem Zweifamilienhaus, sie oben, die Vermieter unten. Seit knapp 2,5 Jahren wollen die VM sie raus haben. Mit dämlichen Begründungen wurde bereits Räumungsklage beantragt, diese ist in zwei Instanzen abgewiesen worden. Dann fing der Zirkus an, dass die VM im Winter die Heizung nicht ausreichend andrehten, so dass die Raumtemperaturen gerade mal um die 20°C. lagen. Meine Freundin hat dieses Verhalten größtenteils ignoriert, ist davon ausgegangen, dass die VM irgendwann mit dem Zirkus aufhören und friedlich werden. Eine Begründung der Räumungsklage war, dass meine Freundin angeblich Deo, Parfum u.Ä. im gemeinsamen Hausflur versprüht hat, obwohl sie wusste, dass der VM Asthmatiker ist und hochallergisch auf solche Duftstoffe reagiert. Wie gesagt: Die Klage wurde verg. Jahr im Sommer vor dem LG abgwiesen. Vor 2,5 Wochen riecht es im Hausflur plötzlich nach Deo oder Parfum. Einige Tage später kommt ein Beschluss des Amtsgerichtes auf Antrag der VM, dass meine Freundin unter Androhung von Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft, es unterlassen soll, Parfum oder Deo o.Ä. im Flur anzubringen, da sie damit die Gesundheit des VM gefährden würde. Der Witz ist: Sie hat gar keins versprüht! Sie bereitet mit ihrer Anwältin einen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vor, eidesstattliche Versicherungen von ihr und mir werden beigefügt, dass uns dieser Duft auch aufgefallen ist, aber nicht von ihr verbreitet wurde. Heute kommt wieder Post: Die VM haben Antrag auf Zwangsgeld ersatzweise Zwangshaft gestellt, weil meine Freundin angeblich gegen den Beschluss des AG verstossen hat. Jetzt hat sie eine Woche Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Jetzt steht sie natürlich ziemlich doof da: Wie soll sie beweisen, dass sie nichts getan hat? Oder muss der Vermieter beweisen (was er nicht kann), dass sie Schuld an diesen Gerüchen ist? Ich bitte um Eure Antworten!

Eine verzweifelte Michaela[/quote:4550e72e4e]
Hallo Micha,

haben dasselbe Problem. Am 07.10. haben wir Verhandlung vor dem AG wegen Räumung. Wie hat Deine Freundin erfolgreich die Räumung bisher verhindert? Kennst Du die Urteilsbegründungen? HAben weder Mietschulden noch sonstiges. Vermieterin hat einfach schlechte Laune.

MArion




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