Hallo zusammen,
ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen, auf der oben drüber der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. 2003 steht.
Wenn ich mir aber die beiliegende Abrechnung für Heizkosten ansehe, so sind sie dort nur bis 31.10.2003 abgerechnet.
Wie sieht das jetzt für mich aus?
Nach gesetz verjähren ja Nebenkosten, wenn sie nicht nach spätestens einem Jahr eingefordert werden, also bei mir 31.12.2004 generell.
Aber was ist mit den Heizkosten? Kann der Vermieter die Monate November und Dezember 2003 einfach in der Abrechnung 2004 mit abrechnen, die dann ja wahrscheinlich aber vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 ausgewiesen wird?
Oder sind die 2 Monate damit verfallen, wenn er sie nicht bis zum 31.12. diesen Jahres nachfordert?
Hallo,
mache den VM darauf aufmerksam, vielleicht ist es Druckfehler mit dem Datum, denn in der Regel werden Heiz- und Nebenkosten zusammen abgerechnet. Rede mit VM und kläre es ab.
mfg
O.C
Hab nachgefragt: Es ist kein Druckfehler.
Die Tochter des Vermieters ist im Oktober ausgezogen, da hat er ablesen lassen, und deswegen ist der Zeitraum eben nur bis Oktober, fertig, aus ... so mein vermieter.
Darf er das? So wie ich das Gesetz verstehe, würde ich sagen, daß die Kosten dann nicht auf die Abrechnung von 2004 gepackt werden dürfen, da der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten ja laut Rechnung bis 31.12.2003 war ... das ist abgegolten und damit dann auch im Januar 2005 verjährt - oder?