Habe eine 3-Zimmer Wohnung gemietet, aber 1 Raum ist im Mittel nur 2,07m hoch und stellt nach Baurecht keinen Aufenthaltsraum dar. Der Vermieter beharrt immer nur auf der Wohnflächenberechnung, aber darum geht es mir nicht. Ich zweifle an, dass es sich um einen Aufenthaltsraum handelt, somit habe ich keine 3-Zimmer Wohnung, sondern 2Zimmer mit Kammer. Ich will die Miete kürzen.
Kann mir jemand helfen?
Soviel ich weiß gibt es eine Mindestraumhöhe von 2,40m...alles was darunter liegt darf, glaube ich, nicht vermietet werden.
Da mußt Du am besten ins Mietgesetz schauen.
Mein Vermieter hat aufgrund dessen einen vorgesehenen Raum als Mietraum doch wegen der geringen Raumhöhe von 2,00m als Keller eingerichtet.
Am besten schaust Du nochmal im Mietgesetz nach oder fragst einen RA.
:roll:
gruß
cindy
Ich bin der Ansicht, man sollte sich die Wohnug, die man zu Mieten gedenkt, vorher genau ansehen und etwaige Differenzen vor Vertragsabschluss mit Vermieter klären, statt im Nachhinein die Miete zu kürzen.
Ein solches Verhalten halte ich für eine hinterlistige Art, auf Kosten anderer Menschen eigene Vorteile herauszuschlagen.
Man darf sich dann nicht wundern, wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zerrüttet ist, und keines des Vertrauens mehr ist.
Immer korrekt und ehrlich bleiben!!!