Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen ? Folgendes: Ich habe einen Mietvertrag mit Beginn 01.07. ! Wieviel Tage vorher darf ich in die Wohnung einziehen? Darf ich überhaupt ? Man muß doch auch einige Zeit haben sämtliche Einrichtungsgegenstände in die neuen Wohnung zu bringen oder ?
Ist dieses auch irgendwo gesetzlich niedergeschrieben ? Vielen Dank für die Hilfe im Voraus !
Sie haben erst ab Beginn des Mietvertrages ein Recht auf Zugang.
Alles Andere ist ein entgegenkommen!