Hallo,
ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn sie beantwortet werden würde. :D
Ich möchte mir eine neue Wohnung mieten und in dem Auskunftsformular des Vermieters steht die Frage, ob ich in den letzten 5 Jahren aus einer WHG gekündigt wurde. Dieses war tatsächlich im Jahr 2000 der Fall.
Wenn ich das aber angebe, werde ich die Wohnung mit Sicherheit nicht bekommen.
Der Vermieter bezieht sich weiter unten im Schreiben auf zwei Paragraphen BGB §123 Abs. 1 und BGB §119 Abs. 2, die er in Anspruch nehmen wird, wenn man nicht die Wahrheit gesagt hat. Das jagt mir schon ein wenig Angst ein.
Darf der Vermieter auch nach Mietschulden fragen und was ist wenn ich ihn anlüge und sagen würde, dass ich keine Mietschulden habe?
Ich möchte diese nicht angeben, weil sie in 3 Monaten eh abbezahlt sind.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe
Florian
Hallo,
ich empfehle Dir die Seite [url]www.Mieterschutzbund.com[/url].
Die haben sehr ausführliche Infos und haben mir seinerzeits auch bestens geholfen.
Es gibt zwar woanders auch Infos, die sind aber nie rechtssicher.
Aber das ist doch entscheidend.
Erst ein mal das beste:
Mieterschutzbund.de kann man gut zur Suche nutzen.
[color=red:59cd722c41][size=18:59cd722c41][b:59cd722c41]Aber das Forum kostet Geld und eine Rechtssicherheit gibt es auch dort nicht.
Die Rechtssicherheit hat man nur dann, wenn man ein Schreiben von einem Anwalt incl. Kopf in der Hand hat.
Ich bin im Mieterbund und kann das Forum nur gegen Extra Geld nutzen.[/b:59cd722c41][/size:59cd722c41][/color:59cd722c41]
[b:59cd722c41]So und jetzt zu Ihrer Frage:[/b:59cd722c41]
Sie dürfen bei dieser Frage nicht lügen.
Leider ist die Frage zulässig. (Wirtschaftliche Frage)
Sollten sie trotzdem lügen, besteht die Gefahr der fristlosen Kündigung wegen arglistiger Täuschung.
[i:59cd722c41]Quelle: Arag Kein Pardon bei Mietärger S.33[/i:59cd722c41]