Indexmietvertrag
Indexmietvertrag

Mieter und Vermieter vereinbaren eine Mieterhöhung um den Preisindex für Lebenshaltungskosten aller privater Haushalte.




Indexmietvertrag
Faktoren gesetzliche Vorgaben
Form schriftlich
Laufzeit Zeitmietvertrag: Vertragsende vereinbart.
Altes Recht: Laufzeit mindestens über 10 Jahre oder Vertrag auf Lebensdauer.
Neues Recht: Laufzeit nicht mehr beschränkt.

unbefristeter Mietvertrag

Inhalt Neben Anfangsmiete ist auch die zukünftige Mietpreisentwicklung festgeschrieben.
Vermieter-Kündigung Zeitvertrag: Während der Laufzeit ausgeschlossen. Ausnahme: Vermieter hat Grund zur fristlosen Kündigung.

unbefristeter Mietvertrag: gesetzliche Kündigungsfrist plus Begründung (z.B. Eigenbedarf).

Mieter-Kündigung Zeitmietvertrag: Während der Laufzeit ausgeschlossen. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht wie für den Staffelmietvertrag (nach 4 Jahren).

unbefrister Vertrag: gesetzliche Kündigungsfrist (oder der Vertrag nennt andere Fristen) ohne Angabe von Gründen.

Mieterhöhungen Vertraglich festgelegt, entsprechend der prozentualen Indexänderung, höchstens alle 12 Monate. Mieterhöhung muss der Vermieter schriftlich ankündigen. Er muss Änderung des Preisindex nennen plus neue Miete.
Mieterhöhung nicht möglich auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder auch Modernisierung.
Vorteil relativ geringe Mietsteigerungen - theoretisch sogar Senkungen möglich.
Nachteil Mieter ist an Zeitmietvertrag gebunden, kommt nur nach dessen Ende heraus. Zum vereinbarten Vertragsende muss er ausziehen.




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