Folgendes Problem hatten wir im Winter:
3 Mal ist die Heizung ausgefallen. Der Monteur kam beim ersten Mal erst nach 4 Tagen,
dann nach 2 Tagen und beim letzten Mal war er flott und kam direkt am nächsten Tag.
Dass passierte innerhalb eines Monats.
Problem besteht darin, dass das Haus nicht richtig isoliert ist und die Temperatur
wahnsinnig schnell sinkt und ich beim ersten mal kuschelige 13° C in der Wohnung hatte.
Bei totalem Ausfall kann man ja bis zu 100% mindern – soweit alles klar,
aber ab welchem Zeitraum gilt dies?
Güssle
~ Elli
Hallo,
Totalausfall gilt nur in der Heizperiode.
Heizperiode
Die Heizperiode dauert normalerweise vom 01.10. bis 30.04.
LG Düsseldorf, ZMR 1956, S. 332.
LG Berlin, GE 1978, S. 286 (Außerhalb der Heizperiode muss der Vermieter bei Kälteeinbrüchen heizen.).
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Allerdings:
Heizungsausfall (vollständiger)
AG Berlin-Tempelhof, GE 1985, S. 1033.
AG Berlin-Schöneberg, Az. 2 C 454/85 (Raumtemperatur von 15º C).
Minderung 15 %
Na das sind 7 Tage, gehen wir von einer Kaltmiete von 500.-- € aus dann mindern Sie um 15 % vonn 500 =75 € diese durch 30 Tage mal 7 = 17.50 €
mfg
o.c.