Hallo,
ich wohnte mit meiner Freunding und unserer Tochter 2 Jahre lang in dieser Wohnung. Wir haben alles renoviert, die Vermieter waren auch mit
allem zufrieden, die Wohnung ist schon abgenommen. Jetzt haben mir die
Vermieter aber gesagt das sie von der Kaution etwas abziehen müssen, da die Fenster alle 7 Jahre von innen gestrichen werden müssen. Die Fenster werden gerade von aussen gestrichen, somit wollen die Vermieter einfach die Kosten für das Streichen durch 7 teilen, mal 2 nehmen (da wir ja 2 Jahre in der Wohnung waren) und das dann von meiner Kaution abziehen.
Ist das so in Ordnung?
Es war unsere erste Wohnung, deshalb kennen wir uns noch nicht so gut aus.
Außerdem habe ich gehört das ein Teppichboden nach 5 Jahren abgewohnt ist, stimmt das? Wir mussten nämlich im Flur den Teppich erneuern da wir einen Fleck hinterließen. Der Teppich ist aber soviel ich weiß schon mind. 9-10 Jahre alt.
Danke schon mal für die Antworten.
gruß, Dan
Thema 1. Fenster
Ja der VM darf das, Wenn sie im Mietvertrag eine Renovierungsklausel (Staffelung) haben.
Thema 2. ein Teppichboden gilt nach 5-7 jahren als abgewohnt.
Hier darf der VM keine erneuerung verlangen
ermal Danke für die schnelle Antwort!
Ich habe im Mietvertrag nachgesehen und eine solche Klausel steht tatsächlich drinnen.
Aber nochmal zum Teppich: Gelten diese 5-7 Jahre auch bei besonders
strapazierfähigen Teppichen? Es handelt sich um einen Nadelfilz.
Wenn dem so ist, könnten Sie mir dann evtl. auch schreiben in was für
einem § in welchem Rechtsbuch dies aufgeführt ist?
Denn meine Vermieterin ist eine ziemlich bestimmende Person und hätte dem gerne etwas handfestes entgegenzusetzen.
Danke schon mal.
gruß, dan
Such hier mal im Vorum nach z.B. Bodenbelag o. Teppich o. Parkett