Hallo,
unser Vermieter hat in 01/2004 Insolvenz angemeldet, das Verfahren wurde in 05/2004 eröffnet.
Nun kam die Betriebskostenabrechnung für 2003 mit dem Hinweis die Forderungen aus dem BK-Vorauszahlungsguthaben beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Habe im Internet (SVZ-Online Lesertelefon) jedoch gelesen, dass der Insolvenzverwalter, sofern er die BK-Abrechnung erstellt zur Auszahlung evtl. Guthaben verpflichtet ist, auch wenn der Abrechnungszeitraum vor der Insolvenz lag.
Kennt jemand entsprechende Urteile oder § , woraus dies eindeutig hervorgeht ? Bei der Höhe unseres Guthabens (>800€) wollen und können wir nicht so einfach das Geld abschreiben.
MfG
Tom